Kurzfilmförderung in Bayern

26. August 2010 – 13:52

Der FilmFernsehFonds Bayern hat seine Voraussetzungen zur Fördereinreichung leicht verändert und “elektronisiert”. Das heißt, dass zukünftig nur noch ein Papierexemplar der Unterlagen eingereicht werden muss, die weiteren 15 Exemplaren können als CD geliefert werden.

Bekanntermaßen steht bei der Kurzfilmförderung des FFF ja der Nachwuchs im Vordergrund – speziell Absolventen der HFF in München sowie jetzt auch der Macromedia Hochschule für Film und Medien, bei der jedoch die zulässige Antragssumme niedriger ist (maximal 10.000 Euro). Neben dieser Hochschulförderung (insgesamt bis zu 600.000 Euro pro Jahr für Abschlussfilme und 850.000 Euro für den ersten Film nach dem Abschluss) erklärt die Homepage des FFF nun etwas genauer, was unter “Sonstiger Nachwuchsfilm” (Gesamtfördersumme bis zu 150.000 Euro pro Jahr) zu verstehen ist:

“Begabte junge Filmemacher, die nicht an einer Filmhochschule studieren oder studiert haben, können in der Kategorie „Andere Nachwuchsfilme“ finanzielle Hilfe für ihre ersten Filmvorhaben erhalten. Die Filmemacher müssen eine schulische oder berufliche Ausbildung abgeschlossen und professionelle Erfahrungen im Filmbereich gesammelt haben. Nicht gefördert werden Filmemacher, die noch ein Studium an einer Filmhochschule anstreben. Gefördert werden können Lang- und Kurzfilme, wobei die Antragssumme bei Kurzfilmen die Fördersumme von 25.000 € bei Langfilmen die Fördersumme von 30.000 € nicht übersteigen soll. Der Gesamtbetrag für “Andere Nachwuchsfilme” beträgt bis zu 150.000 € pro Jahr.

Anträge auf Nachwuchsförderung können vier Mal im Jahr eingereicht werden. Der Antrag ist in 16-facher Ausführung einzureichen. Ein Exemplar des Antrags, inkl. Drehbuch und aller Anlagen, ist komplett in ausgedruckter Papierform mit Originalunterschrift einzureichen. Die restlichen 15 Exemplare sind wie folgt vorzulegen: Antragsformular und Drehbuch sind immer in gedruckter Form 15-fach einzureichen, die kompletten Anlagen zum Antrag (wie z.B. Kalkulation, Finanzierungsplan, Verleihvertrag, Verfilmungsrechte, Drehplan, Stab- und Besetzungslisten etc.) sind 15-fach auf CD/DVD einzureichen. Die Einreichtermine sind auf der FFF-Homepage veröffentlicht.”